Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Ohne anderweitige Vereinbarung liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Diese beinhaltet ausschliesslich die private, nicht-kommerzielle Nutzung.
Bei der Ausführung ihrer Arbeit, kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen. (Assistenten, etc.). Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht) handelt.
Veränderung des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
Die Fotografin verfügt zu Marketingzwecken ihrer Leistungen über alle Urheber- und Eigentumsrechte auf alle Fotografien die während des Shootings / Tag der Hochzeit entstanden sind. Insbesondere das Recht , die fotografische Arbeit auf jedem Träger (z.B. persönliches Portfolio, Homepage, Werbezwecke) zu veröffentlichen. Im Falle der Veröffentlichung hat sich die Fotografin zu vergewissern , dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
Falls es der Fotografin nicht möglich ist den Termin auf Grund von Feuer oder eines anderen Unglückfalls, Naturkatastrophe, Akt von Terrorismus, schwerer Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder anderer Gründe ausserhalb des Einflusses beider Parteien wahrzunehmen, übernimmt die Fotografin keine weitere Haftung.
Die Fotografin haftet nur für grobfahrlässiges Verhalten. Für höhere Gewalt kann die Fotografin nicht haftbar gemacht werden.
Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Wabern, Dezember 2015